Versicherungsvergleich Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung        
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Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Als Arbeitnehmer sind Sie - für den Fall der Berufsunfähigkeit - über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.

Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind wurden die Berufsunfähigkeitsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gravierend eingeschränkt.


Volle Erwerbsminderungsrente erhält künftig derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann.


Übrigens: Auf dem Arbeitsmarkt tätig heißt in jedem denkbaren Beruf. Wenn also ein Arzt noch 6 Stunden am Tag als Parkwächter arbeiten kann, erhält er normalerweise keine Rente! Gleiches gilt für einen gut bezahlten Facharbeiter am Bau, der nach einem Bandscheibenvorfall z.B. noch als Pförtner oder Nachtwächter arbeiten kann.

Versicherte, die am 1. Januar 2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten weiterhin eine Teilrente bei Berufsunfähigkeit.

Im Klartext: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist durch die gesetzliche Rentenversicherung entweder gar nicht (unter 40-jährige) oder nur absolut unzureichend (über 40-jährige) abgesichert.


Info:

Wir bieten ausschließlich Produkte mit 5 Sterne Bedingungswerk an. Damit können wir Ihnen gewährleisten, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit auch Ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Was bieten unsere Produkte??? Alle Punkte, die Sie beim Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten, haben wir hier in unserem guten Rat dargestellt und sind gleichzeitig Bestandteil unserer Produkte...

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