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Sterbegeld
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bis 2003 Sterbegeld an denjenigen Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt, der auch die Bestattungskosten trägt. Die Höhe des Sterbegeldes richtete sich danach, ob der Verstorbene selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse war oder ob es sich bei dem Verstorbenen um einen Familienversicherten handelte. Bei Mitgliedern betrug das Sterbegeld 525 Euro, bei Familienversicherten 262,50 Euro. Anspruch auf Sterbegeld bestand nur dann, wenn der Verstorbene am Stichtag 1. Januar 1989 bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war; insofern war das Sterbegeld eine "auslaufende Leistung".

Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld ab dem 1. Januar 2004 als versicherungsfremde Leistung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen.

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